AVBs
Ein paar Vereinbarungen für die Veranstaltung zwischen dir und uns
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Teilnehmern an dem Event “Koch Bachelor″ und dem Veranstalter (hörsaal event UG (haftungsbeschränkt)).
- Mit dem Kauf eines Tickets bzw. mit dem finalen Schritt der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen vollständig und ausnahmslos an.
§ 2 Zutritt zum Event “Koch Bachelor”
- Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf an dem Event teilnehmen.
- Die Anmeldung berechtigt zum Zutritt zu dem Event und zur After-Party im vorab kommunizierten Club.
- Beim Anmelden bzw. Online-Kauf müssen alle Teilnehmerdaten hinterlegt werden. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, wenn dies der Fall ist.
§ 3 Rückkauf und Umtausch
- Der Rückkauf bzw. Umtausch bereits erworbener Tickets (print@home) ist ausgeschlossen.
§ 4 Presse und Fotos
- Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos von Ihnen gemacht werden.
- Es ist dem Veranstalter gestattet, die während des Events “Koch Bachelor″ gemachten Fotos in lokalen Zeitungen und auf den Internetpräsenzen des Veranstalters zu veröffentlichen.
- Es ist dem Veranstalter gestattet, einzelne Bilder zu Werbe- und Marketingzwecken zu verwenden.
- Zwecks Löschung einzelner Fotos von den Internetpräsenzen des Veranstalters, ist dieser direkt zu kontaktieren.
§ 5 Haftungsausschuss
- Für Waren und Dienstleistungen, die von Dritten (wie z. B. den Küchen / Wohnungen) erbracht werden, schließt der Veranstalter die Haftung aus.
- Bei etwaigen Haftungsansprüchen hat sich der Teilnehmer direkt an den Dritten zu wenden.
- Für den Fall, dass Schäden durch Missachtung der Regeln oder unerlaubte Handlung während des Events „Kochen Bachelor“ entstanden sind, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Osnabrück.
§ 7 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich in diesem Fall bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Stand 10.05.2025